FAQs
F A Q s
1. Wie kann ich mit einem Kita-Träger kooperieren?
Ihr Unternehmen kann mit einem Träger kooperieren, mit dem Sie gemeinsam eine betriebliche Kita eröffnen können. Dabei können Sie vorhandene passende Räumlichkeiten/Gebäude nutzen oder eine Betriebs-Kita auf Ihrem Firmengelände neu bauen. (Weitere Informationen zur Kitagründung finden Sie hier.)
Alternativ können Sie mit einem Träger kooperieren, der bereits Kitas unterhält und über Belegplätze für Ihre Mitarbeiter*innen sprechen. (Weitere Informationen dazu finden Sie hier.)
2. Mit welchen Kita-Trägern kann ich kooperieren?
Hier finden Sie eine erste Übersicht von Trägern, die bereits mit Unternehmen kooperieren und an weiteren Kooperationen interessiert sind. Diese wird stetig von MoKiS erweitert. Bei der Entscheidung, welcher Träger der richtige für Sie ist, können wir Sie unterstützen.
3. Woher weiß ich, ob sich meine Räumlichkeiten für eine betriebliche Kinderbetreuung eignen?
Die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Kita, einer Kindertagespflegestelle oder einer ergänzenden Kindertagespflege unterscheiden sich.
Geeignete Räume für Kindertagespflege haben:
Die Räume sind außerdem:
Weitere Informationen:
› Flyer: „Kindertagespflege für Unternehmen und Elterninitiativen“
› Broschüre: „Kindertagespflege, die familiennahe Alternative – Ein Leitfaden für Unternehmen“
Die räumlichen und baulichen Voraussetzungen für eine betriebliche Kita müssen zahlreichen Kriterien entsprechen und sind deutlich umfangreicher als in der Kindertagespflege.
Die genauen Anforderungen können im › Leitfaden Bau- und Ausstattungsstandards
betriebserlaubnispflichtiger Angebote gemäß SGB VIII nachgelesen werden.
Falls Sie für Ihre Mitarbeiter*innen lediglich ergänzende Kindertagespflege benötigen, werden Ihre Räume entsprechend durch das zuständige Jugendamt der zu betreuenden Kinder begutachtet und abgenommen. Die Auflagen sind deutlich niedrigschwelliger als für eine Kita. Die Begutachtung erfolgt mit Blick auf die Anzahl der zu betreuenden Kinder und deren Alter. Für Kleinkinder gibt es bspw. andere Sicherheitspunkte zu beachten als für Grundschulkinder. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen >Fachberatung Ihres Jugendamtes oder bei › MoKiS.
4. Ab wie vielen Kindern lohnt sich der Betrieb einer Kita?
Die Faustregel besagt, dass Einrichtungen mit weniger als 15 Kindern in der Regel als ökonomisch nicht tragfähig gelten. Sollte Ihr Unternehmen Bedarf für deutlich weniger Kinder haben, bieten sich Alternativen wie die Kindertagespflege oder der Zusammenschluss mit anderen Berliner Unternehmen in der Umgebung an.
5. Welche Fördergelder können von Kita-Trägern beantragt werden?
Der › Förderatlas zeigt den Förderbedarf in den Berliner Bezirksregionen anhand der aktuellen Versorgungssituation und bildet damit die Grundlage für Entscheidungen, die den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung sicherstellen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt auf Ihrer Website unter den Menüpunkten › „Auf die Plätze, Kitas, los!’ – Landesprogramm Kita-Ausbau“ und › „Ausbau der Kindertagesbetreuung aus Bundesmitteln ab 2017“ außerdem umfassende Informationen zu den finanziellen Mitteln und Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
6. Was sind meine Vorteile als Arbeitgeber*in, wenn ich mich mit dem Thema auseinandersetze?
Weniger Fehlzeiten: Beschäftigte, die sich keine Sorgen um die Betreuung ihrer Kinder machen müssen, fallen seltener aus. Die Aufwendungen für die Überbrückung von Ausfallzeiten, Ersatz und Neueinstellungen sowie für die Einarbeitung und Qualifizierung neuer Beschäftigter sinken deutlich.
Schnellerer Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Mitarbeiter*innen kehren rascher aus der Elternzeit zurück und erhalten ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten aufrecht.
Produktivere Beschäftigte: Erwerbstätige Mütter und Väter, die ihre Kinder während der Arbeitszeit gut betreut wissen, arbeiten stressfreier, motivierter und produktiver.
Mehr Chancengerechtigkeit: Gute Möglichkeiten der Kinderbetreuung erhöhen die berufliche Chancengerechtigkeit für berufstätige Mütter und Väter.
Hohe Bindung an das Unternehmen: Unternehmen können qualifizierte Beschäftigte auch in der Familienphase halten.
Image-Gewinn: Familienfreundliche Unternehmen steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber*innen. Dadurch können Sie die Kosten des Personalmarketings deutlich senken.
(Vgl. Unternehmen Kinderbetreuung – Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), Berlin, 2012.)
7. Wie viel Zeit muss ich einplanen, bis eine betriebliche Kita eröffnet werden kann?
Da der Antrag und die räumlichen Voraussetzungen eher umfangreich sind, sollten 1-1,5 Jahre von der ersten Antragstellung bis zur Eröffnung eingeplant werden. Die Kooperation mit einem erfahrenen Träger ist notwendig, da dieser die nötige Expertise auf dem Gebiet mitbringt und den Antrag stellt sowie die gesamte weitere Umsetzung begleitet.
8. Wie viel Zeit muss ich einplanen, bis die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson in meinen Räumlichkeiten starten kann?
Ist die Kindertagespflegeperson bereits qualifiziert und wurden die Räume vom Jugendamt abgenommen, kann die Betreuung umgehend beginnen. Sollte die Qualifizierung noch ausstehen, kann es bis zur Aufnahme der Tätigkeit ungefähr 6 Monate dauern. Die Abnahme der Räumlichkeiten beansprucht in der Regel deutlich weniger Zeit.
9. Was ist der Unterschied zwischen Kindertagespflege und ergänzender Kindertagespflege?
Kindertagespflege bezeichnet die Regelbetreuung tagsüber, z.B. in der Kita oder bei einer Tagesmutter/ einem Tagesvater, während es in der ergänzenden Kindertagespflege um besondere Betreuungszeiten (früh morgens, abends, nachts, Wochenende, Feiertage) geht. Ergänzende Kindertagespflege kann von Eltern über einen zweiten Kita-Gutschein, nämlich dem Gutschein für ergänzende Kindertagespflege, beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Es gibt keinen pädagogischen Auftrag in diesen Zeiten, sodass die Betreuungspersonen in der ergänzenden Kindertagespflege keinen pädagogischen Abschluss benötigen, allerdings muss die Betreuungsperson geeignet sein. Die persönliche Eignung wird durch das zuständige Jugendamt festgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier oder direkt bei › MoKiS.
10. Ich habe noch offene Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Sie können die Servicestelle MoKiS kontaktieren und Ihre offenen Fragen z.B. telefonisch oder per E-Mail klären.
Kontakt:
Servicestelle MoKiS – proFam gGmbH
Stresemannstr. 78
10963 Berlin
Tel.: 030 / 26 10 31 20
E-Mail: info@mokis.berlin
W E I T E R F Ü H R E N D E I N F O R M A T I O N E N
Betriebs- oder Kooperations-Kita
Kindertagespflege
› Flyer: „Kindertagespflege für Unternehmen und Elterninitiativen“
› Broschüre: „Kindertagespflege, die familiennahe Alternative – Ein Leitfaden für Unternehmen“
G L O S S A R
AG KJHG
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
BBP
Berliner Bildungsprogramm
BKiSchG
Bundeskinderschutzgesetz
EKG
Eltern-Kind-Gruppe
eKTP
ergänzende Kindertagespflege
Kita
Kindertageseinrichtung
KitaFöG
Kindertagesförderungsgesetz - Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
KTP
Kindertagespflege
MoKiS
Mobiler Kinderbetreuungsservice
QV Tag
Qualitätsvereinbarung für Tageseinrichtungen
RV Tag
Rahmenvereinbarung bzw. Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen
SenBJF
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
VOKitaFöG
Kindertagesförderungsverordnung
Weitere Fragen beantworten wir gerne:
MoKiS - proFam gGmbH
Stresemannstr. 78
10963 Berlin
Tel.: 030 / 26 10 31 20
E-Mail: info@mokis.berlin