MoKiS – Mobiler Kinderbetreuungsservice



Sollten Sie nur außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kita und Hort eine Betreuung für die Kinder Ihrer Mitarbeiter*innen benötigen, könnte die ergänzende Kindertagespflege die beste Lösung für Sie sein. Hier ist die Servicestelle MoKiS Ihre Ansprechpartnerin in Berlin.

 

MoKiS ist ein öffentlich gefördertes Projekt des Landes Berlin und bei der proFam gGmbH angesiedelt Es befasst sich mit der ergänzenden Kindertagesbetreuung für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten. MoKiS steht für „Mobiler Kinderbetreuungsservice“.

 

Zum einen akquiriert MoKiS neue Betreuungspersonen, zum anderen bietet die Servicestelle Informationen, Beratung und Hilfestellung sowohl für interessierte Eltern und Betreuungspersonen als auch für Ihr Unternehmen an. Die Servicestelle arbeitet eng mit den Jugendämtern der Berliner Bezirke zusammen. Diesen obliegt die Eignungsfeststellung der Betreuungspersonen und die Bedarfsfeststellung der Eltern. Die Servicestelle vernetzt die beteiligten Akteur*innen, d.h. MoKiS vermittelt geeignete Betreuungspersonen an Eltern, die aufgrund außergewöhnlicher Arbeitszeiten einen Betreuungsgutschein für ergänzende Kindertagespflege haben und Betreuung z.B. sehr früh morgens, spät abends, nachts, an Feiertagen oder am Wochenende benötigen – also außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kita, Kindertagespflege und Hort. Ebenso kann die Servicestelle Betreuungspersonen an Ihr Unternehmen vermitteln, wenn Sie Räumlichkeiten zur Verfügung haben, in denen eine oder mehrere Betreuungsperson/-en die Kinder Ihrer Mitarbeiter*innen betreuen können.

 

Mobil bedeutet, dass die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung, nämlich ihrem eigenen Zuhause, betreut werden oder, wie in diesem Fall, in Ihren Unternehmensräumlichkeiten, in der Nähe der Eltern.

 


E R G Ä N Z E N D E   K I N D E R T A G E S P F L E G E   F Ü R   U N T E R N E H M E N 

 

Wenn die Betreuung in Räumen außerhalb der elterlichen Wohnung stattfindet, werden diese vom zuständigen Bezirksjugendamt begutachtet und abgenommen. Dabei ist es wichtig, dass die Räumlichkeiten den Bedürfnissen der zu betreuenden Kinder entsprechen. Je nach Altersklasse sollte vorher geprüft werden, ob z.B. Babys oder Grundschulkinder betreut werden sollen.

 

Wenn Ihr Unternehmen keine eigenen Räume zur Verfügung stellen kann, können Sie dennoch Ihre Mitarbeiter*innen über die ergänzende Kindertagesbetreuung informieren und bspw. Informationsmaterial von MoKiS zur Verfügung stellen. Vor allem können Sie jedoch die Eltern bei der Suche nach einer Betreuungsperson unterstützen, dazu berät Sie die Servicestelle gern.

 

Eltern müssen bei der Beantragung des Gutscheins für ergänzende Kindertagespflege einen Arbeitszeitennachweis vorlegen. Diesen können Sie hier für Ihre Mitarbeiter*innen ausfüllen oder auch ein eigenes Dokument nutzen.

 

Für Kita-Kinder und Schüler*innen der ersten beiden Grundschulklassen ist die ergänzende Betreuung für die Eltern komplett kostenfrei. Für ältere Grundschulkinder wird die geringfügige Kostenbeteiligung individuell berechnet, abhängig vom Gehalt der Eltern/ des Elternteils.


WANN EIGNET SICH DIE ERGÄNZENDE KINDERTAGESPFLEGE FÜR IHR UNTERNEHMEN?

  • wenn die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig die Regelbetreuungszeiten von Kita und Hort um mindestens eine Stunde überschreiten
  • wenn Ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig am Wochenende und an Feiertagen arbeiten müssen und deren Familie oder Freunde die Kinderbetreuung nicht abdecken können
  • wenn Ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, in denen die Kinder in den Randzeiten betreut werden können (morgens, abends, am Wochenende, an Feiertagen)
  • wenn die Betreuung in Ihren Unternehmensräumen außerhalb der nächtlichen Schlafenszeiten der Kinder liegt
  • wenn Eltern die Regelbetreuung bereits ausschöpfen und den „Gutschein für ergänzende Kindertagespflege“ beantragen können

M O K I S    S U C H T    B E T R E U U N G S P E R S O N E N

 

Um den Daten-Pool zu füllen und Vermittlungen möglich zu machen, akquiriert MoKiS fortlaufend Interessent*innen für die Tätigkeit als Betreuungsperson. Die Betreuungsperson muss mindestens volljährig sein und bedarf keines speziellen pädagogischen Abschlusses. Allerdings wird diese Person durch das jeweils zuständige Bezirksjugendamt überprüft. Es ist u.a. ein erweitertes Führungszeugnis notwendig, ein Gesundheitsattest, ein vollfinanzierter Basis-Kurs von 24 Unterrichtseinheiten und die Betreuungsperson ist über die Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert. Es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit, die in der Regel nur einen Nebenjob darstellt, da es bei dieser Art der Betreuung lediglich um die Randzeiten geht.

 

Die Vergütung der Betreuungspersonen erfolgt direkt über die Jugendämter, daher ist es nicht nur eine professionelle, sondern auch eine kostengünstige Alternative zum klassischen Babysitter. Die Vergütungstabelle finden Sie hier. Eine Betreuungsperson kann bis zu drei vertraglich festgelegte Kinder betreuen. Der jeweilige Vertrag gilt für sechs Monate und kann von Seiten der Eltern oder Betreuungspersonen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt oder aber angepasst werden, sobald sich der Betreuungsbedarf ändert.

 

Sie können auch selbst eine Betreuungsperson finden. Diese kann sich bei den regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen unverbindlich über MoKiS informieren und wird auf dem Weg der Eignungsfeststellung durch MoKiS beratend unterstützt.

 

› mehr Informationen finden Sie hier.

MoKiS

Öffentlich gefördertes Angebot:
Mobiler Kinderbetreuungsservice für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten

› mokis.berlin


Weitere Fragen beantworten wir gerne:

 

MoKiS - proFam gGmbH

Stresemannstr. 78

10963 Berlin

 

Tel.: 030 / 26 10 31 20

E-Mail: info@mokis.berlin